REACh Verordnung

Die REACh-Verordnung betrifft jedes Unternehmen – mindestens durch die Artikel 33 (1) und 33 (2).

Die korrekte Umsetzung der REACh-Vorgaben sowie der SCIP-Meldepflicht ist eine wesentliche Voraussetzung für die rechtssichere und zukunftsfähige Geschäftstätigkeit.


Unsere Dienstleistungen im Überblick:

Analyse Ihrer Produkte im Hinblick auf enthaltene Komponenten und Stoffe

Bewertung der Pflichten und Rechte innerhalb Ihrer Lieferkette

Aufbau und kontinuierliche Pflege eines effektiven Überwachungssystems

Prüfung und Bewertung vorliegender Nachweise

Laufendes Monitoring der Konformität

Ob als maßgeschneiderte Inhouse-Lösung oder durch den Einsatz spezialisierter Software-Tools wie Am-Sys LCM Client– wir finden die passende Lösung für Ihre Anforderungen.

Schulungen für Einkaufs- und Vertriebsmitarbeitende


Wir bieten sowohl Einzelprüfungen als auch die vollständige Übernahme der oben genannten Aufgaben als externer Dienstleister an – flexibel abrechenbar nach Aufwand oder im Rahmen eines festgelegten Kontingents.